Kosten und Bezahlung


Die GOT (Gebührenordnung der Tierärzte im PDF Format)

Die GOT ist ein von der Bundesregierung erlassene Rechtsverordnung, die bundesweit für alle Tierärzte verbindlich ist. Hierin sind die medizinischen Leistungen mit einem Gebührenrahmen versehen. Dieser kommt je nach zu tätigendem Aufwand (Schwierigkeitsgrad, Zeit- und Personalaufwand, Nacht- bzw. Notdienst, usw.) innerhalb des 1- bis 3-fachen Satzes zur Anwendung.

Im Gebührenverzeichnis der GOT sind ca. 800 medizinische Leistungen aufgeführt. Die Gebührensätze der medizinischen Leistungen werden bei der Abrechnung der tierärztlichen Versorgung nach dem Baukastenprinzip mit einander kombiniert.

Eine der Grundleistungen in der tierärztlichen Praxis ist die Erhebung eines Vorberichtes mit dem Tierhalter und die körperliche Untersuchung des Tieres während des Sprechstundenbesuches bzw. der Konsultation. Aus den Ergebnissen dieser Leistungen ergeben sich anschließend weitere Maßnahmen für die Diagnostik und Therapie ihres Tieres.


Unterschiedliche Preise für eine scheinbar gleiche Behandlung resultieren daher nicht daraus, ob ein Tierarzt teuer oder billig ist, sondern daraus, welche Einzelleistungen mit welchem Aufwand durchgeführt wurden, aus denen sich dann der Behandlungs-Gesamtpreis zusammensetzt.

Z.B. erfordert eine Ultraschalluntersuchung des Bauchraumes eines 5kg schweren ruhigen nicht ängstlichen Hundes weniger Zeit und Personal als die gleiche Untersuchung eines 70 kg schweren ängstlich-aggressiven Hundes

Demzufolge ergibt sich eine Rechnung für eine tiermedizinische Versorgung
aus:

Wir wollen informieren

Da das Erstellen eines Kostenrahmens mithilfe der GOT nur durch medizinisch geschulte Mitarbeiter möglich ist, wollen wir Ihnen gern vor insbesondere größeren Versorgungen (Diagnostik, Operationen, mulimodalen Therapien usw.) Kostenrahmen mitteilen.

Tierärztliche Leistungen, wie auch in der Humanmedizin werden auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht, deshalb handelt es sich beim tierärztlichen Honorar nicht um ein Erfolgshonorar. Es steht dem Tierarzt zu, auch wenn sich einmal der erhoffte Behandlungserfolg nicht einstellen sollte.

 
Jede Frage zur Rechnung beantworten wir ihnen gern.

 Kommen Sie bitte auf uns zu.

Wir werden Ihnen alle Fragen ausführlich beantworten.

Wenn Sie darüber hinaus weitere Informationen oder eine Überprüfung Ihrer Rechnung wünschen richten Sie Ihr Anliegen bitte an die zuständige Tierärztekammer:
www.tieaerztekammer-bw.de

Bezahlung

Die Bezahlung ihrer Rechnung muss am Ende einer Konsultation, nach Entlassung ihres Tieres von unserer Station nach einer Operation oder Diagnostik/Therapie durchgeführt werden.
Dazu könne Sie die ec-Karte, VISA-Karte, MASTER-Karte und Bargeld nutzen.


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