Kosten und Bezahlung


Wir wollen informieren!

Da das Erstellen eines Kostenrahmens mithilfe der GOT nur durch geschulte Mitarbeiter möglich ist, wollen wir Ihnen gern insbesondere vor größeren Versorgungen (Diagnostik, Operationen, komplexen Therapien usw.) Kostenrahmen mitteilen.

Tierärztliche Leistungen, werden wie auch in der Humanmedizin auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht, deshalb handelt es sich beim tierärztlichen Honorar nicht um ein Erfolgshonorar. Es müssen die tierärztlichen Leistungen in Rechnung gestellt wer-den, auch wenn sich einmal der erhoffte Behandlungserfolg nicht einstellen sollte.

Kosten

Die GOT ist eine von der Bundesregierung erlassene Rechtsverordnung, die bundesweit für alle Tierärzte verbindlich ist. Hierin sind die medizinischen Leistungen mit einem Gebührenrahmen versehen. Dieser kommt je nach zu tätigendem Aufwand (Schwierigkeitsgrad, Zeit- und Personalaufwand, Nacht- bzw. Notdienst, usw.) innerhalb des 1- bis 3-fachen Satzes zur Anwendung.

Im Gebührenverzeichnis der GOT sind ca. 800 medizinische Leistungen aufgeführt. Die Gebühren der medizinischen Leistungen werden bei der Abrechnung der tierärztlichen Versorgung nach dem Baukastenprinzip mit einander kombiniert.

Demzufolge ergibt sich eine Rechnung für eine tiermedizinische Versorgung aus:

Jede Frage zur Rechnung beantworten wir ihnen gern. Kommen Sie bitte auf uns zu. Wir werden Ihnen alle Fragen ausführlich beantworten. Wenn Sie darüber hinaus weitere Informationen oder eine Überprüfung Ihrer Rechnung wünschen, richten Sie Ihr An-liegen bitte an die zuständige Tierärztekammer: www.tieaerztekammer-bw.de

Bezahlung

Die Bezahlung Ihrer Rechnung erfolgt am Ende einer Konsultation, nach Entlassung ihres Tieres von unserer Station (z.B. nach einer Operation oder Diagnostik/ Therapie) in der Klinik.

Dazu könne Sie die ec-Karte, VISA-Karte, MASTER-Karte und Bargeld nutzen.


Zur Startseite | eine Seite zurück | diese Seite Drucken | Kontakt