Wir wollen informieren!
Da das Erstellen eines Kostenrahmens mithilfe der GOT nur durch geschulte
Mitarbeiter möglich ist, wollen wir Ihnen gern insbesondere vor
größeren Versorgungen (Diagnostik, Operationen, komplexen Therapien usw.)
Kostenrahmen mitteilen.
Tierärztliche Leistungen, werden wie auch in der Humanmedizin auf der Basis
eines Dienstvertrages erbracht, deshalb handelt es sich beim tierärztlichen
Honorar nicht um ein Erfolgshonorar. Es müssen die tierärztlichen Leistungen
in Rechnung gestellt wer-den, auch wenn sich einmal der erhoffte
Behandlungserfolg nicht einstellen sollte.
Kosten
Die GOT ist
eine von der Bundesregierung erlassene Rechtsverordnung,
die bundesweit für alle Tierärzte verbindlich ist. Hierin sind die
medizinischen Leistungen mit einem Gebührenrahmen versehen. Dieser kommt je
nach zu tätigendem Aufwand (Schwierigkeitsgrad, Zeit- und Personalaufwand,
Nacht- bzw. Notdienst, usw.) innerhalb des 1- bis 3-fachen Satzes zur
Anwendung.
Im Gebührenverzeichnis der GOT sind ca. 800 medizinische Leistungen
aufgeführt. Die Gebühren der medizinischen Leistungen werden bei der
Abrechnung der tierärztlichen Versorgung nach dem Baukastenprinzip mit
einander kombiniert.
Demzufolge ergibt sich eine Rechnung für eine
tiermedizinische Versorgung aus:
Jede Frage zur Rechnung beantworten wir ihnen gern. Kommen Sie bitte auf
uns zu. Wir werden Ihnen alle Fragen ausführlich beantworten. Wenn Sie
darüber hinaus weitere Informationen oder eine Überprüfung Ihrer Rechnung
wünschen, richten Sie Ihr An-liegen bitte an die zuständige Tierärztekammer:
www.tieaerztekammer-bw.de
Bezahlung
Die Bezahlung Ihrer Rechnung erfolgt am Ende einer Konsultation, nach
Entlassung ihres Tieres von unserer Station (z.B. nach einer Operation oder
Diagnostik/ Therapie) in der Klinik.
Dazu könne Sie die ec-Karte, VISA-Karte, MASTER-Karte und Bargeld nutzen.
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