| gut zu wissen Tierärztliche Leistungen, werden wie auch in der Humanmedizin auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht, deshalb handelt es sich beim tierärztlichen Honorar nicht um ein Erfolgshonorar. Es müssen die tierärzt- lichen Leistungen in Rechnung gestellt werden, auch wenn sich einmal der erhoffte Behandlungserfolg nicht einstellen sollte. Die GOT (mehr lesen) ist eine von der Bundesregierung erlassene Rechtsver- ordnung, die bundesweit für alle Tierärzte verbindlich ist. Hierin sind die medizin- ischen Leistungen mit einem Gebühren- rahmen versehen. Dieser kommt je nach zu tätigendem Aufwand (Schwierigkeitsgrad, Zeit- und Personal-aufwand, Nacht- bzw. Notdienst, usw.) innerhalb des 1- bis 3- fachen Satzes zur Anwendung. ![]() |
Im Gebührenverzeichnis der GOT sind ca. 800 medizinische Leistungen aufgeführt. Die Gebühren der medizinischen Leistungen werden bei der Abrechnung der tier- ärztlichen Versorgung nach dem Baukasten- prinzip mit einander kombiniert. Demzufolge ergibt sich eine Rechnung für eine tiermedizinische Versorgung aus: - angewendeten Gebührenrahmen der GOT für die tierärztlichen Leistungen, - den Medikamenten, - den medizinischen Verbrauchsmaterialien, - den Auslagen (Porti und Kosten von Unter- suchungen z.B. in Fremdlaboren) - und der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19% bzw. 7%). Jede Frage zur Rechnung beantworten wir ihnen gern. Kommen Sie bitte auf uns zu. Wir werden Ihnen alle Fragen ausführlich beantworten. Wenn Sie darüber hinaus weitere Informationen oder eine Über- prüfung Ihrer Rechnung wünschen, richten Sie Ihr Anliegen bitte an die zuständige Tierärztekammer: www.ltk-bw.de Die Bezahlung Ihrer Rechnung erfolgt am Ende einer Konsultation, nach Entlassung ihres Tieres von unserer Station (z.B. nach einer Operation oder Diagnostik/ Therapie) in der Klinik. Dazu können Sie die ec-Karte, VISA-Karte, MASTER-Karte und Bargeld nutzen. |

