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Tierärztliche Leistungen, werden wie auch
in der Humanmedizin auf der Basis eines
Dienstvertrages erbracht, deshalb handelt
es sich beim tierärztlichen Honorar nicht um
ein Erfolgshonorar. Es müssen die tierärzt-
lichen Leistungen in Rechnung gestellt
werden, auch wenn sich einmal der erhoffte
Behandlungserfolg nicht einstellen sollte.

Die GOT (mehr lesen) ist eine von der
Bundesregierung erlassene Rechtsver-
ordnung, die bundesweit für alle Tierärzte
verbindlich ist. Hierin sind die medizin-
ischen Leistungen mit einem Gebühren-
rahmen versehen. Dieser kommt je nach zu
tätigendem Aufwand (Schwierigkeitsgrad,
Zeit- und Personal-aufwand, Nacht- bzw.
Notdienst, usw.) innerhalb des 1- bis 3-
fachen Satzes zur Anwendung.


  Im Gebührenverzeichnis der GOT sind ca.
800 medizinische Leistungen aufgeführt.
Die Gebühren der medizinischen Leistungen
werden bei der Abrechnung der tier-
ärztlichen Versorgung nach dem Baukasten-
prinzip mit einander kombiniert.

Demzufolge ergibt sich eine Rechnung für
eine tiermedizinische Versorgung aus:
- angewendeten Gebührenrahmen der GOT
  für die tierärztlichen Leistungen,
- den Medikamenten,
- den medizinischen Verbrauchsmaterialien,
- den Auslagen (Porti und Kosten von Unter-
  suchungen z.B. in Fremdlaboren)
- und der gesetzlichen Mehrwertsteuer
  (19% bzw. 7%).

Jede Frage zur Rechnung beantworten wir
ihnen gern. Kommen Sie bitte auf uns zu.
Wir werden Ihnen alle Fragen ausführlich
beantworten. Wenn Sie darüber hinaus
weitere Informationen oder eine Über-
prüfung Ihrer Rechnung wünschen, richten
Sie Ihr Anliegen bitte an die zuständige
Tierärztekammer: www.ltk-bw.de

Die Bezahlung Ihrer Rechnung erfolgt am
Ende einer Konsultation, nach Entlassung
ihres Tieres von unserer Station (z.B. nach
einer Operation oder Diagnostik/ Therapie)
in der Klinik.



Dazu können Sie die ec-Karte, VISA-Karte,
MASTER-Karte und Bargeld nutzen.